Beispiel Altgrasstreifen in Dauergrünland in Zetel
"Wir nutzen die Ökoregelung 1d (Altgrasstreifen in Dauergrünland), da Teile unseres Dauergrünlands aus kleineren, schwer zu bewirtschaftenden Flächen bestehen – etwa weil sie zu nass oder uneben sind. Dort sind die Erträge ohnehin gering. Die Förderung ist attraktiv und gleichzeitig leisten wir einen wertvollen Beitrag zur Artenvielfalt in unserer Agrarlandschaft"
Auf intensiv genutztem Grünland erfolgen in der Regel vier bis fünf Schnitte pro Jahr, um eine gute Futterversorgung des Viehbestandes zu sichern. Dadurch dominiert meist ein artenarmer Pflanzenbestand aus wenigen leistungsstarken Gräsern wie dem Deutschen Weidelgras.
Bleiben hingegen Teilflächen bewusst ungemäht, können sich dort Pflanzen entwickeln und zur Blüte kommen, die bei häufiger Mahd keine Chance hätten.
So entstehen wertvolle Strukturen, die Insekten, Feldvögeln und kleinen Säugetieren als Nahrungsquelle und Rückzugsraum dienen.
Mit dieser vergleichsweise einfachen Maßnahme lassen sich auf Grünland ohne großen zusätzlichen Aufwand wichtige Lebensräume für eine Vielzahl von Tierarten schaffen.
Wie geht das?
So entsteht ein Altgrasstreifen
Fredo Eilers bewirtschaftet gemeinsam mit seinem Onkel und seiner Tante einen Milchkuhbetrieb in Zetel. Für seine 220 Milchkühe benötigt er qualitativ hochwertiges, energiereiches Futter. Insgesamt bewirtschaftet er 191 Hektar landwirtschaftliche Fläche – darunter auch Bereiche, die sich nur eingeschränkt intensiv nutzen lassen. Auf diesen Flächen verzichtet er bewusst auf eine Bewirtschaftung. Dort können sich Pflanzen entwickeln und zur Blüte kommen, die bei häufiger Mahd keine Chance hätten. Gleichzeitig entstehen wertvolle Rückzugsräume und Nahrungsquellen für Insekten, Feldvögel und kleine Säugetiere.
Seit mehreren Jahren setzt er diese Maßnahme erfolgreich um. Sie gehört zu den einfachsten Wegen, die Artenvielfalt auf Grünland zu fördern und zeigt eindrucksvoll, wie Landwirte aktiv Verantwortung übernehmen und einen bedeutenden Beitrag zur Biodiversität leisten können.
Was hat die Pflanzen- und Tierwelt davon?
TEXT ERGÄNZEN: PETRA WALENTOWITZ
Pflanzen:
Insekten und andere Kleintiere:
Vögel und Kleinsäuger:
Weitere Informationen:
- Insektenschutzstreifen – Wertvolle Rückzugshabitate, Forschung für die Praxis, Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege, Laufen
- Ungenutzte Bereiche und Altgrasflächen im Grünland, Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Freistaat Sachsen, Dresden
- Altgrasstreifen/überjährige Streifen, Stiftung Rheinische Kulturlandschaft, Bonn
- Insektentaschenrechner, BioDivKultur/Technische Universität Darmstadt, Darmstadt
Informationen zur Umsetzung / Fördermaßnahmen / Was muss beachtet werden?
Altgrasstreifen sind jährlich wechselnde Teilbereiche einer Grünlandfläche, die für die Dauer eines Jahres nicht gemäht und auch über den Winter hinweg ungenutzt stehenblieben. Im darauffolgenden Jahr werden die Streifen an eine andere Stelle der Fläche verlagert.
Ziel der Maßnahme ist es, die negativen Auswirkungen der regelmäßigen Mahd zu reduzieren und dadurch die Biodiversität im Grünland zu fördern. Altgrasstreifen unterstützen insbesondere die Vermehrung von Kräuterarten, stellen wichtige Nahrungsquellen für Insekten bereit und bieten zahlreichen Tierarten wertvolle Lebens-, Schutz- und Rückzugsräume – auch in der winterlichen Jahreszeit.
Umsetzung:
Die Anlage der Altgrasstreifen erfolgt entweder innerhalb der Fläche oder entlang von Randstrukturen wie Gräben, Zäunen oder Böschungen. Besonders geeignet sind größere, intensiv genutzte oder strukturarme Flächen sowie extensiv bewirtschaftete oder mäßig wüchsige Wiesen. Ungeeignet sind hingegen Standorte mit starkem Auftreten problematischer Pflanzenarten.
Bei der praktischen Umsetzung werden ein oder mehrere Streifen mit einer Breite von etwa 3 bis 12 Metern als Altgrasstreifen entwickelt. Ein Anlegen mehrerer Streifen über die Fläche hinweg ist sinnvoll, um die ökologische Wirkung zu erhöhen und Tierwanderungen zu erleichtern. Die Streifen sollten jährlich seitlich verschoben werden, um einer Verbuschung vorzubeugen. Vor dem Entfernen eines bestehenden Streifens sollte bereits ein neuer angelegt worden sein.
Pflege / Dauer:
Die Standdauer eines Altgrasstreifens beträgt in der Regel ein Jahr, danach erfolgt die Verlagerung.
(Um die Grünlandvegetation zu erhalten und eine Verbuschung zu verhindern, ist eine regelmäßige Mahd erforderlich. Diese sollte stets abschnittsweise erfolgen. Der erste Schnitt sollte – abhängig vom Brutgeschehen der Wiesenvögel – frühestens ab Mitte Juni / Mitte Juli erfolgen).
Auf den Einsatz von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln sollte vollständig verzichtet werden.
Informationen zu Agrarfördermaßnahmen:
Die Ökoregelung 1d bezieht sich auf Altgrasstreifen und -flächen. - Ökoregelungen sind freiwillige einjährige Maßnahmen, die im Rahmen der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) gefördert werden und mit denen Landwirte zusätzliche Leistungen für den Natur- und Biodiversitätsschutz vergütet bekommen.
Vorgaben:
- Flächenanteil mindestens 1 % maximal 6 % des gesamtbetrieblichen Dauergrünlands
- Mindestens 0,1 ha Größe, höchstens 20 % eines Schlags
- Bis Ende August stehenlassen, Schnittnutzung oder Beweidung erst ab September
- Kein Mulchen
Da diese Flächen weiterhin zur landwirtschaftlich genutzten Fläche gehören, müssen sie ab dem 01. September einmal pro Jahr gemäht oder beweidet werden.
Wichtig ist, dass Altgrasstreifen grundsätzlich gepflegt werden müssen, um die Anforderungen an die Mindestbewirtschaftung von Dauergrünland zu erfüllen. Wird darauf verzichtet, kann gegebenenfalls eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Behörde erforderlich sein.
Kontakt für Fragen zu Agrarfördermaßnahmen:
- LANDWIRTSCHAFTSKAMMER
Lust mitzumachen?
Text / Ansprechpartner:
- Landwirt:
- Ammerländer Landvolkverband e.V.: Dipl. Ing. agr. Dr. Tatjana Hoppe, E-Mail: Tatjana.Hoppe@landvolk-ammerland,de, Tel.: 04488-837-44
- Kreislandvolkverband Friesland e.V.: Manfred Säfken, E-Mail: manfred.saefken@ewetel.net, Tel.: 04452 364
- Landkreis Friesland, Fachbereich Umwelt / Niedersächsischer Weg: Verena Radek, E-Mail: v.radek@friesland.de, Tel.: 04461 9195090
- Landwirtschaftskammer, Fachbereich Klima, Natur- und Ressourcenschutz, Biodiversität: Nora Kretzschmar, E-Mail: nora.kretzschmar@lwk-niedersachsen.de, Tel.: 0441 801-408
- Projekt Naturkieker der Oldenburgischen Landschaft: Petra Walentowitz, E-Mail: p.walentowitz@naturkieker.de, Tel.: 0162 4362983
Lust mitzumachen? Feedback zur Maßnahme?
Beispiel jährlich ungemähter Grünlandbereich zur Förderung des Aurorafalters in Neustadtgödens
Warum machen wir das? - Weil wir auch naturverbunden sind. Natur begeistert. Ohne Insekten läuft nichts“ RICHARD
Seit 2022 Im Dauergrünland eine Fläche von 1.000 m² ganzjährlich wachsen- bzw. stehengelassen. 1. Mahd im kommenden Jahr ab Mitte/Ende Mai.
Jährlich gespiegelt, auf der Restfläche erfolgt die übliche Mahd mit 4 Schnitten ab Mai.
Weitere Fläche 4 Schnitte ab Mai.
Auf der feuchten Grünlandfläche das Wiesenschaumkraut großflächig entwickeln (typische Art des feuchten Grünlands) , auf die der Aurorafalter spezialisiert ist. Weitere Schmetterlingsarten, beispielsweise der Grünaderweißling und Insektenarten wie die Wiesenschaumkrautzikaden etc. profitieren von dieser Maßnahme.
Wiesenschaumkraut kommt vor allem auf extensiv bewirtschafteten feuchten Grünlandflächen vor. Ist eine essentielle Futterpflanze für die Raupen des Aurorafalters. Zudem eine wichtige Nahrungsquelle für verschiedene Wildbienen-, Schmetterlings- und Schwebfliegenarten
Teilnahme an Kennartenprogramm in Niedersachsen Förderung von Kennarten im Dauergrünland der Das Kennartenprogramm in Niedersachsen zielt darauf ab, die biologische Vielfalt in Dauergrünland zu erhalten und zu fördern. Die Kennarten sind Pflanzenarten, die nur auf extensiv genutzten Grünlandbeständen zu finden sind und sind entscheidend für den Erhalt der biologischen Vielfalt
Die bevorzugten Raupenfraßpflanzen des Aurorafalters sind das Wiesen-Schaumkraut (Cardamine pratensis) und die Knoblauchsrauke (Alliaria petiolata, Foto). Weitere Futterpflanzen sind Arten der Kreuzblütler (Brassicaceae), beispielsweise Einjähriges Silberblatt (Lunaria annua) oder Gewöhnliche Nachtviole (Hesperis matronalis).
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Wie geht das?
So entsteht ein jährlich ungemähter Grünlandbereich zur Förderung des Aurorafalters
Milchviehbetriebe, Bioland, Familienbetrieb, 70 Milchkühe, 70 ha. Grünland, Milchleistungsfutter wird zugekauft.
Keine Agrar- und Umweltmaßnahme in Anspruch genommen, stattdessen eine Förderung über den Landkreis Friesland, Niedersächsischer Weg, 0,30 € pro m².
Beteiligung am Kennarten-Programm
2024 Auszeichnung zum Schwalbenfreundlichen Haus
Was hat die Pflanzen- und Tierwelt davon?
TEXT ERGÄNZEN: PETRA WALENTOWITZ
Pflanzen:
Insekten und andere Kleintiere:
Vögel und Kleinsäuger:
Weitere Informationen:
- Insektenschutzstreifen – Wertvolle Rückzugshabitate, Forschung für die Praxis, Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege, Laufen
- Ungenutzte Bereiche und Altgrasflächen im Grünland, Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Freistaat Sachsen, Dresden
- Altgrasstreifen/überjährige Streifen, Stiftung Rheinische Kulturlandschaft, Bonn
- Insektentaschenrechner, BioDivKultur/Technische Universität Darmstadt, Darmstadt
Die Entwicklung des Aurorafalters im Jahreslauf
Der Aurorafalter überwintert als Puppe und gilt als Frühlingsbote, da er als einer der ersten Falter bereits im April erscheint. Man findet ihn auf Feuchtwiesen, an lichten Waldwegen, an Waldrändern, an Bachläufen und in Flusstälern. Im Siedlungsbereich ist er in Gärten, an Straßenrändern und anzutreffen. in Parkanlagen.
Die Falter saugen gerne an den zur Flugzeit blühenden Raupennahrungspflanzen wie Wiesenschaumkraut und Knoblauchsrauke, aber auch an anderen vorwiegend weißen und gelben Blüten.
Noch im April kommt es zur Balz und Partnerfindung. Ab Ende April beginnen die Weibchen mit der Eiablage.
Die Eiablage erfolgt an Wiesenschaumkraut, Knoblauchrauke und weiteren Kreuzblütlern. Die Weibchen legen dann die Eier einzeln direkt unter der Blüte am Blütenstängel ab. Es werden in der Regel nur frisch geöffnete Blüten angeflogen. Somit ist gewährleistet, dass die frisch geschlüpfte Raupe nach dem Schlüpfen an einem frischen Fruchtstand fressen kann.
Nach ca. sieben Tagen schlüpfen die Raupen – Literatur: 3-10 Tage. Die Raupen befressen in der Regel nur die Blüten und Samenstände Raupennahrungspflanzen. Nur selten findet man junge Raupen beim Befressen der Blätter. Die Raupen sind zunächst transparent orangebraun mit dunkelbraunem Kopf. Schon nach der ersten Häutung wird eine dunkelgrün-braune Färbung angenommen.
Nach ca. fünf Wochen (Literatur: 11-34 Tage (Settele, et al., 1999)) beginnt die Raupe einen Verpuppungsplatz zu suchen. Sie verlässt dazu in der Regel die Raupenfraßpflanze. Manchmal werden aber auch Puppen an der letzten Fraßpflanze gefunden. Die Verpuppung findet auf Pflanzenstängeln oder dünnen Zweigen in der Nähe der Raupennahrungspflanze statt.
Puppe ähnelt zunächst grün, später Nach einigen Tagen nimmt die Puppe in der Regel ihre für die optimale Tarnung im Winter endgültige braungraue Farbe an.
Die Puppen des Aurorafalters sind an Grashalmen oder Blättern befestigt und haben eine schützende Tarnfärbung
Die Puppe wirkt holzartig, ist schmal und hat ein sichelförmig ausgezogenes Kopfende, durch das sie wie ein Pflanzendorn erscheint.
Bis zum Schlüpfen des Falters im nächsten Frühjahr sind die Verlustraten bei den Puppen sehr hoch. Durch das Mähen und Mulchen der Straßen- und Wegränder, sowie der Böschungen von Gräben, werden viele Puppen zerstört.
Anfang Juni sind die Falter fast gänzlich aus dem Landschaftsbild verschwunden.
Im darauffolgenden Frühjahr, neun bis zehn Monate nach der Eiablage, schlüpft dann endlich der frische Falter.
Auch die Raupen des Grünaderweißlings profitieren vom Wiesenschaumkraut als Futterpflanze
Weitere Informationen:
- Der Aurorafalter, BUND Rheinland-Pfalz
- Aurorafalter, Deutschlands Natur,
- Aurorafalter, Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
- Aurorafalter, Schmetterlings-AG NABU Oldenburg
- Der Grünaderweißling, NABU
- Der Grünaderweißling, Wikipedia
- Der Grünaderweißling, Natur-Forum, Ruppertsweiler
Wiesenschaumkrautzikade??
Informationen zur Umsetzung / Fördermaßnahmen / Was muss beachtet werden?
Altgrasbereiche im Grünland sind jährlich wechselnde Teilbereiche einer Grünlandfläche, die für die Dauer eines Jahres nicht gemäht und auch über den Winter hinweg ungenutzt stehenblieben. Im darauffolgenden Jahr werden die Flächen an eine andere Stelle der Fläche verlagert.
Ziel der Maßnahme ist es, die negativen Auswirkungen der regelmäßigen Mahd zu reduzieren und dadurch die Biodiversität im Grünland zu fördern. Altgrasbereiche unterstützen insbesondere die Vermehrung von Kräuterarten, stellen wichtige Nahrungsquellen für Insekten bereit und bieten zahlreichen Tierarten wertvolle Lebens-, Schutz- und Rückzugsräume – auch in der winterlichen Jahreszeit.
Umsetzung:
Die Anlage der Altgrasbereichen erfolgt entweder innerhalb der Fläche oder in der Nähe von Randstrukturen wie Gräben, Zäunen oder Böschungen. Besonders geeignet sind größere, intensiv genutzte oder strukturarme Flächen sowie extensiv bewirtschaftete oder mäßig wüchsige Wiesen. Ungeeignet sind hingegen Standorte mit starkem Auftreten problematischer Pflanzenarten.
Ein Anlegen mehrerer Bereiche über die Fläche hinweg in Kombination mit Altgrasstreifen ist sinnvoll, um die ökologische Wirkung zu erhöhen und Tierwanderungen zu erleichtern. Die Bereiche sollten jährlich gespiegelt werden, um einer Verbuschung bzw. das Aufkommen beispielsweise von Binsen vorzubeugen. Vor dem Entfernen eines bestehenden Streifens sollte bereits ein neuer angelegt worden sein.
Pflege / Dauer:
Die Standdauer eines Altgrasbereichs beträgt in der Regel ein Jahr, danach erfolgt die Verlagerung.
(Um die Grünlandvegetation zu erhalten und eine Verbuschung zu verhindern, ist eine regelmäßige Mahd erforderlich. Diese sollte stets abschnittsweise erfolgen. Der erste Schnitt sollte – abhängig vom Brutgeschehen der Wiesenvögel – frühestens ab Mitte Juni / Mitte Juli erfolgen).
Auf den Einsatz von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln sollte vollständig verzichtet werden.
Kennartenprogramm in Niedersachsen
Das Kennartenprogramm in Niedersachsen zielt darauf ab, die biologische Vielfalt in Dauergrünlandbeständen zu erhalten und zu fördern. Die Kennarten sind Arten, die typisch für den Erhalt der biologischen Vielfalt sind und nur auf extensiv genutzten Grünlandbeständen zu finden sind. Die Kennartenliste umfasst 32 Arten und Kennartengruppen
Die Kennarten sind wichtig für die Erkennung und die Förderung von biologisch bedeutsamen Grünlandarten in Niedersachsen. Sie sind Teil der niedersächsischen Förderprogramme und tragen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bei.
Die Öko-Regelung 5 in Niedersachsen erfordert den Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten auf Dauergrünlandflächen. Diese Kennarten sind entscheidend für die Erhaltung der biologischen Vielfalt und die Förderung der Biodiversität. Die Landwirte müssen die Kennarten durch Fotos nachweisen, und die FANi-App wird zur automatisierten Dokumentation eingesetzt. Die Anforderungen und die Verfahren zur Erfassung und Dokumentation der Kennarten sind in der Broschüre "Den Kennarten auf der Spur" und anderen Informationsangeboten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen beschrieben.
Aktuelle Hinweise zum Verfahren, ww.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/news/41390_Einsatz_der_FANi_App_zur_Dokumentation_von_Kennarten_auf_Dauergruenland_bei_den_Massnahmen_%C3%96R_5_und_GN_5658 , Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Oldenburg
- Ergebnisse statt Auflagen - Förderung von Kennarten im Dauergrünland, Landwirtschaftskammer Niedersachsen
- Infoblatt Kennarten auf Dauergrünland, NLWKN
- Kartierbogen zur Dokumentation der Kennarten, NLWKN
- Broschüre „Artenreiches Grünland“, NLWKN
- Poster „Artenreiches Grünland“, NLWKN
Informationen zu Agrarfördermaßnahmen:
Kontakt für Fragen zu Agrarfördermaßnahmen:
- LANDWIRTSCHAFTSKAMMER
Lust mitzumachen?
Kontakte für Rückfragen:
- Landwirt:
- Ammerländer Landvolkverband e.V.: Dipl. Ing. agr. Dr. Tatjana Hoppe, E-Mail: Tatjana.Hoppe@landvolk-ammerland,de, Tel.: 04488-837-44
- Kreislandvolkverband Friesland e.V.: Manfred Säfken, E-Mail: manfred.saefken@ewetel.net, Tel.: 04452 364
- Landkreis Friesland, Fachbereich Umwelt / Niedersächsischer Weg: Verena Radek, E-Mail: v.radek@friesland.de, Tel.: 04461 9195090
- Landwirtschaftskammer, Fachbereich Klima, Natur- und Ressourcenschutz, Biodiversität: Nora Kretzschmar, E-Mail: nora.kretzschmar@lwk-niedersachsen.de, Tel.: 0441 801-408
- Projekt Naturkieker der Oldenburgischen Landschaft: Petra Walentowitz, E-Mail: p.walentowitz@naturkieker.de, Tel.: 0162 4362983